Ein Mietwagen ist in Griechenland für viele Urlauber beinahe selbstverständlich. Auf Kreta, Rhodos, Kos oder Naxos erreicht man damit Strände und Dörfer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur umständlich erreichbar wären, auf der Peloponnes oder dem griechischen Festland ermöglicht das Auto überhaupt erst größere Rundreisen.

Die eigentliche Herausforderung besteht meistens nicht im Fahren, sondern bereits bei der Buchung. Ein Anbieter verlangt 280 Euro für eine Woche, ein anderer 390 Euro und ein dritter 470 Euro. Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung einfach, doch spätestens beim genaueren Hinsehen tauchen Begriffe wie CDW, Selbstbehalt, Super Cover, Theft Protection oder Deposit auf.

Und plötzlich lassen sich die drei Angebote nicht mehr ganz so einfach vergleichen.

Nicht nur den Mietpreis vergleichen

Der günstigste angezeigte Preis ist bei Mietwagen nur dann wirklich günstig, wenn vergleichbare Leistungen enthalten sind. Deshalb lohnt sich vor der Buchung ein Blick auf das Gesamtpaket: 

    Genau vergleichen lautet das Motto!
    Genau vergleichen lautet das Motto!
  • Welche Versicherung ist inkludiert? 
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt? 
  • Welche Schäden sind ausgeschlossen? 
  • Wie viel Kaution wird verlangt? 
  • Ist ein zweiter Fahrer enthalten? 
  • Gilt eine Kilometerbegrenzung?

Der ÖAMTC weist ebenfalls darauf hin, dass gerade bei Mietwagen nicht allein der Preis entscheidend sein sollte. Wichtig sind insbesondere der enthaltene Versicherungsschutz, mögliche Zusatzkosten, die Tankregelung und die Rückgabebedingungen.

Ein Angebot um 40 Euro weniger kann deshalb am Ende schlechter sein, wenn dafür ein Selbstbehalt von 1.500 Euro bestehen bleibt und Glas, Reifen oder Unterboden nicht versichert sind.

Vermieter und Vermittler sind nicht dasselbe

Bei einer Onlinebuchung begegnen einem häufig zwei Unternehmen.

Das eine ist der Vermittler beziehungsweise Broker, über dessen Internetseite der Mietwagen gebucht wird. Das andere ist der eigentliche Autovermieter vor Ort, bei dem man das Fahrzeug übernimmt und den Mietvertrag unterschreibt.

Dieser Unterschied ist wichtig. Die Europäische Union weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Vermittler das Auto nicht selbst vermietet, sondern lediglich die Reservierung bei einem Vermieter organisiert. Für die Durchführung des eigentlichen Mietvertrages ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde.

Gerade beim Versicherungsschutz führt das manchmal zu Verwirrung. Auf dem Buchungsportal steht beispielsweise groß: „Ohne Selbstbehalt.“ 
Am Schalter verlangt der Vermieter trotzdem eine Kaution von 1.200 Euro. Das muss nicht automatisch ein Fehler sein.

„Ohne Selbstbehalt“ kann zwei verschiedene Dinge bedeuten

Bei manchen Angeboten verzichtet der Vermieter tatsächlich auf den Selbstbehalt oder reduziert ihn auf einen sehr kleinen Betrag. Im Schadensfall muss der Kunde dann – sofern der Schaden von der Deckung erfasst ist und die Vertragsbedingungen eingehalten wurden – nichts oder nur einen geringen Betrag bezahlen.

Es gibt aber auch ein anderes Modell: Der Mietvertrag beim örtlichen Vermieter enthält weiterhin einen Selbstbehalt, während der Vermittler oder eine zusätzliche Versicherung verspricht, diesen im Schadensfall nachträglich zu erstatten.

Das bedeutet praktisch: Der Vermieter kann beispielsweise 1.000 Euro für einen Schaden belasten, der Kunde reicht anschließend die notwendigen Unterlagen bei seiner Zusatzversicherung ein und fordert dort die Rückerstattung. Auch das Europäische Verbraucherzentrum Österreich und der ÖAMTC weisen auf diesen Unterschied hin. Beide Modelle können funktionieren, sie sind aber nicht dasselbe.

Deshalb sollte man vor der Buchung nicht nur nach dem Satz „ohne Selbstbehalt“ suchen, sondern klären, wer im Schadensfall tatsächlich auf den Selbstbehalt verzichtet.

Was bedeutet CDW?

Eine der häufigsten Abkürzungen ist CDW – Collision Damage Waiver. Vereinfacht ausgedrückt reduziert diese Regelung die finanzielle Haftung des Mieters bei Schäden am Fahrzeug. Das Wort klingt allerdings großzügiger, als der Schutz manchmal tatsächlich ist, denn CDW bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Selbstbehalt mehr besteht.

Ein Beispiel aus den aktuellen griechischen Mietbedingungen von Enterprise zeigt das recht anschaulich: Dort kann trotz CDW je nach Fahrzeugkategorie ein Selbstbehalt von 1.000 Euro bis deutlich darüber bestehen. Zusätzliche Produkte können diesen Betrag wiederum reduzieren.

Daneben begegnet einem häufig TP – Theft Protection, also ein Schutz bei Fahrzeugdiebstahl, sowie Varianten wie SCDW oder Super Cover, mit denen die Eigenhaftung weiter reduziert werden kann.

Entscheidend ist deshalb nicht die Abkürzung, sondern das Kleingedruckte daneben.

Vollkasko bedeutet nicht automatisch „alles versichert“

Das ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Selbst ein sehr umfangreiches Versicherungspaket besitzt häufig Ausschlüsse. Besonders oft betroffen sind Reifen und Felgen, Glas, Unterboden, Dach, Innenraum, Schlüssel oder Schäden durch falsche Betankung.

Pannen und Schäden können Zusatzkosten bedeuten
Pannen und Schäden können Zusatzkosten bedeuten

Autohellas Hertz nennt beispielsweise selbst bei seiner zusätzlichen Super Collision Damage Waiver Schäden an Unterboden, Rädern und Reifen sowie Glasbruch als Ausschlüsse. Das Europäische Verbraucherzentrum weist ebenfalls darauf hin, dass je nach Vertrag unter anderem Räder, Glas, Lampen, Spiegel, Innenraum, Dach oder Unterboden von einer Deckung ausgenommen sein können.

Für die Buchung bedeutet das nicht, dass man jede denkbare Zusatzversicherung kaufen muss. Man sollte aber wissen, welches Risiko man selbst trägt.

Der ÖAMTC empfiehlt grundsätzlich eine Vollkaskodeckung inklusive Diebstahlschutz ohne Selbstbehalt und möglichst unter Einschluss von Glas, Reifen und Felgen.

Die Kaution ist nicht dasselbe wie der Selbstbehalt

Diese beiden Begriffe werden gerne verwechselt.

Der Selbstbehalt ist jener Betrag, für den man bei einem gedeckten Schaden maximal selbst aufkommen muss – soweit die jeweiligen Vertragsbedingungen greifen.

Die Kaution ist dagegen eine Sicherheitsleistung des Vermieters. Sie wird bei der Fahrzeugübernahme üblicherweise auf einer Kredit- oder je nach Anbieter auch Debitkarte reserviert beziehungsweise vorautorisiert.

Das Geld wird dabei normalerweise nicht endgültig abgebucht, steht während der Blockierung aber nicht zur Verfügung.

Wie hoch diese Kaution ist, lässt sich für Griechenland nicht pauschal sagen. Sie hängt vom Vermieter, der Fahrzeugklasse und dem gewählten Versicherungsschutz ab. Bei Enterprise Griechenland werden derzeit beispielsweise je nach Fahrzeugkategorie unterschiedliche Beträge blockiert; Hertz koppelt die Höhe ebenfalls an Fahrzeugklasse und Versicherungspaket.

Eine umfangreichere Zusatzdeckung kann die Kaution reduzieren, muss es aber nicht bei jedem Anbieter in gleicher Weise tun.

Die Kreditkarte kann am Urlaubsort plötzlich ziemlich wichtig werden

Ein Klassiker am Mietwagenschalter:

Eine Kreditkarte hilft im Urlaub weiter
Eine Kreditkarte hilft im Urlaub weiter

Der Wagen ist bezahlt, der Voucher liegt am Handy, die Koffer stehen daneben und dann beginnt die Diskussion über die Kreditkarte. Viele Vermieter verlangen für die Kaution eine Karte auf den Namen des Hauptfahrers. Manche akzeptieren inzwischen auch Debitkarten, andere verlangen für bestimmte Fahrzeugkategorien weiterhin eine klassische Kreditkarte. Deshalb sollte man niemals davon ausgehen, dass eine beliebige Bankkarte oder die Karte des Ehepartners schon genügen wird.

Auch der verfügbare Kartenrahmen ist wichtig. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass die blockierte Kaution durchaus ein Mehrfaches des eigentlichen Mietpreises ausmachen kann.

Vor der Reise sollte man deshalb prüfen:

  • Welche Kartenart akzeptiert der konkrete Vermieter?
  • Muss die Karte auf den Hauptfahrer ausgestellt sein?
  • Wie hoch ist die Kaution?
  • Reicht der verfügbare Kartenrahmen?
  • Ist der PIN bekannt?

Das klingt banal. Wenn man allerdings Sonntagabend am Flughafen von Heraklion steht und das Auto wegen einer nicht akzeptierten Karte nicht bekommt, wird aus einer kleinen Vertragsklausel ziemlich schnell ein großes Urlaubsproblem.

Ein österreichischer Führerschein genügt

Ein gültiger österreichischer Führerschein wird als EU-Führerschein in Griechenland anerkannt. Ein internationaler Führerschein ist für österreichische Urlauber daher grundsätzlich nicht erforderlich. Die EU bestätigt, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellter gültiger Führerschein in allen anderen EU-Staaten verwendet werden kann.

Mitnehmen sollte man allerdings den physischen Führerschein. Auf eine ausschließlich digitale österreichische Lösung sollte man im Ausland nicht vertrauen.

Zusätzlich haben Mietwagenunternehmen eigene Bedingungen. Ein Anbieter kann beispielsweise verlangen, dass der Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besteht, oder für junge Fahrer bestimmte Fahrzeugklassen ausschließen beziehungsweise Zuschläge verlangen. Bei Hertz Griechenland gilt aktuell beispielsweise grundsätzlich eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes von zwölf Monaten, während Altersgrenzen von der Fahrzeugkategorie abhängen.

Das sind aber Unternehmensbedingungen und keine allgemeingültige griechische Altersregel für alle Vermieter.

Vor der ersten Fahrt einmal rund ums Auto

Kratzer und Dellen sollten bei Übernahme gleich beanstandet und protokolliert werden.
Kratzer und Dellen sollten bei Übernahme gleich beanstandet und protokolliert werden.

Die Fahrzeugübernahme ist kein Moment, in dem man möglichst schnell den Schlüssel nehmen und verschwinden sollte. Ein paar Minuten Kontrolle können später viel Ärger verhindern. Vorhandene Kratzer, Dellen, beschädigte Felgen oder Steinschläge sollten im Übergabeprotokoll eingetragen sein. Fehlt ein Schaden, sollte man ihn sofort melden und ergänzen lassen. Zusätzlich sind Fotos oder ein kurzes Video sinnvoll. Am besten geht man einmal vollständig um das Fahrzeug herum und fotografiert Front, Heck, beide Seiten, Felgen und Windschutzscheibe. Auch der Innenraum, Kilometerstand und Tankstand lassen sich schnell dokumentieren.

Der ÖAMTC empfiehlt ausdrücklich, selbst kleinere Mängel schriftlich bestätigen zu lassen und Fotos anzufertigen; auch die EU rät zu einer sorgfältigen Fahrzeugkontrolle sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe. Bei der Gelegenheit kann man außerdem kontrollieren, ob Reifen, Beleuchtung und offensichtlich sicherheitsrelevante Teile einen vernünftigen Eindruck machen.

Griechenlands Straßen sind nicht überall gleich

Wer ausschließlich zwischen Flughafen, Hotel und Strand fährt, wird häufig auf völlig normalen Straßen unterwegs sein. Auf dem Festland gibt es moderne Autobahnen, und auch auf großen Inseln sind viele Hauptverbindungen gut ausgebaut.

Schlechte Straßen gehören in Griechenland zum Alltag.
Schlechte Straßen gehören in Griechenland zum Alltag.

Interessanter wird es dort, wo die schönste Badebucht angeblich nur noch „fünf Minuten“ entfernt ist. Aus Asphalt wird Beton, aus Beton wird Schotter und irgendwann besteht die Straße hauptsächlich aus Steinen und Optimismus.

Hier sollte man nicht nur an das Fahrzeug denken, sondern auch an den Mietvertrag. Manche Vermieter untersagen das Befahren nicht befestigter beziehungsweise ungeeigneter Straßen ausdrücklich. Autohellas Hertz erlaubt seine Mietfahrzeuge beispielsweise nur auf regulär unterhaltenen Straßen; eine Offroad-Nutzung verstößt gegen die Mietbedingungen.

Das gilt übrigens nicht automatisch anders, nur weil man einen SUV oder Geländewagen gemietet hat. Gerade Schäden am Unterboden oder an Reifen sind zudem häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Die einsame Traumbucht ist schön. Die Ölwanne sollte trotzdem mit zurückkommen.

Ein kleines Auto kann auf einer Insel die bessere Wahl sein

Kleine Autos haben gewisse Vorteile
Kleine Autos haben gewisse Vorteile

Zu Hause klingt ein großer SUV vielleicht komfortabler. Auf einer griechischen Insel kann man spätestens in der ersten engen Dorfgasse anderer Meinung sein.

Viele historische Ortskerne besitzen schmale Straßen, enge Kurven und Parkplätze, deren Definition von „ausreichend groß“ sich deutlich von jener eines österreichischen Einkaufszentrums unterscheidet.

Für zwei Personen ist deshalb ein Kleinwagen oftmals praktischer als ein großes Fahrzeug. Bei vier Personen mit mehreren Koffern sollte man wiederum darauf achten, dass das Gepäck tatsächlich in den Kofferraum passt.

Auch die Motorleistung kann eine Rolle spielen. Auf Inseln wie Karpathos, Kefalonia oder Kreta gibt es erhebliche Steigungen, sodass das allerkleinste Fahrzeug mit vier Erwachsenen und vollem Gepäck zwar hinauffährt – dabei aber möglicherweise seine gesamte Persönlichkeit offenbart.

Mit dem Mietwagen auf die Fähre? Nicht einfach davon ausgehen

Dieser Punkt ist besonders für Griechenland wichtig. Man mietet auf Kos ein Auto und möchte damit für zwei Tage nach Kalymnos. Oder man übernimmt den Wagen in Athen und fährt mit der Fähre auf eine Kykladeninsel. Technisch kein Problem. Vertraglich möglicherweise schon.

Die Mitnahme eines Mietwagens auf einer Fähre muss je nach Vermieter ausdrücklich genehmigt werden. Autohellas Hertz verlangt beispielsweise eine vorherige schriftliche Genehmigung und eine spezielle Deckung für den Fährtransport. Ohne diese haftet der Mieter nach den aktuellen Bedingungen für Schäden während des Transports unabhängig von sonst vereinbarten Haftungsbegrenzungen.

Wer mit dem Mietwagen eine Insel wechseln möchte, sollte deshalb unbedingt vor der Buchung fragen, ob das erlaubt ist und ob zusätzliche Gebühren oder Versicherungen notwendig sind. Gerade beim Inselhüpfen ist es oft wesentlich einfacher, das Fahrzeug auf der ersten Insel zurückzugeben und auf der nächsten Insel einen neuen Mietwagen zu nehmen.

Auch ein zweiter Fahrer gehört in den Vertrag

„Meine Frau fährt eh nur einmal zum Strand.“ Das kann völlig problemlos sein, vorausgesetzt, sie steht im Mietvertrag.

Grundsätzlich sollten ausschließlich jene Personen fahren, die vom Vermieter als Fahrer akzeptiert und in den Vertrag aufgenommen wurden. Bei Autohellas Hertz müssen beispielsweise sämtliche zusätzlichen Fahrer offiziell registriert sein und die jeweiligen Führerschein- und Altersbedingungen erfüllen.

Dasselbe sollte man auch bei anderen Vermietern überprüfen.

Ein zusätzlicher Fahrer kostet manchmal eine Gebühr, bei einzelnen Tarifen ist er bereits inkludiert. Die paar Euro zu sparen und dafür im Schadensfall mit einem nicht autorisierten Fahrer dazustehen, wäre jedenfalls die schlechtere Rechnung.

Voll/Voll ist bei der Tankregelung am einfachsten

Bei der Übernahme sofort die Tankfüllung kontrollieren.
Bei der Übernahme sofort die Tankfüllung kontrollieren.

Bei der Tankregelung ist voll übernehmen und voll zurückgeben meistens die transparenteste Variante.

Man bezahlt damit grundsätzlich nur jenen Treibstoff, den man tatsächlich verbraucht hat. Bei anderen Modellen wird beispielsweise eine Tankfüllung im Voraus verrechnet oder der Vermieter betankt das Auto nach der Rückgabe selbst, häufig inklusive Serviceaufschlag.

Der ÖAMTC empfiehlt ebenfalls die Voll/Voll-Regelung und rät dazu, unmittelbar vor der Rückgabe zu tanken sowie den Beleg aufzubewahren.

Bei der Fahrzeugübernahme sollte man dennoch einen Blick auf die Tankanzeige werfen. Steht im Vertrag „voll“, während die Nadel nur drei Viertel anzeigt, gehört das gleich reklamiert.

Und wenn etwas passiert?

Ein kleiner Parkschaden kann überall passieren, und ein Verkehrsunfall ist im Urlaub nicht angenehmer als zu Hause. Wichtig ist, nicht einfach selbst irgendeine Lösung mit dem Unfallgegner auszuhandeln und anschließend das Fahrzeug beim Vermieter abzustellen. Welche Schritte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Das österreichische Außenministerium weist für Griechenland darauf hin, dass Verkehrsunfälle unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde gemeldet werden sollten. Zusätzlich sollte natürlich umgehend der Vermieter beziehungsweise dessen Pannen- oder Schadenhotline verständigt werden. Bei einem Schaden empfiehlt es sich außerdem, soweit gefahrlos möglich, Fotos anzufertigen und Daten von Beteiligten und Zeugen festzuhalten.

Die Telefonnummer des Vermieters beziehungsweise der Pannenhilfe sollte man deshalb schon am ersten Tag irgendwo speichern. Nicht erst dann suchen, wenn das Auto mit einem platten Reifen irgendwo oberhalb einer abgelegenen Bucht steht.

Bei der Rückgabe noch einmal fotografieren

Die Dokumentation endet nicht bei der Übernahme. Idealerweise wird das Fahrzeug während der Öffnungszeiten zurückgegeben und gemeinsam mit einem Mitarbeiter kontrolliert. Nach Möglichkeit sollte man sich bestätigen lassen, dass das Fahrzeug ohne neue Schäden zurückgenommen wurde. Auch die EU empfiehlt ausdrücklich, eine schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Rückgabe zu verlangen.

Zusätzlich würde ich erneut Fotos machen:

  • vom gesamten Fahrzeug, 
  • vom Tankstand, 
  • vom Kilometerstand und
  • falls das Auto außerhalb der Öffnungszeiten abgestellt wird, auch vom Abstellort.

Den letzten Tankbeleg sollte man ebenfalls eine Zeit lang aufbewahren.

Wird die Kaution danach nicht augenblicklich wieder auf der Kreditkarte verfügbar, ist das noch kein Grund zur Sorge. Je nach Vermieter und kartenausgebender Bank kann die Freigabe einige Tage dauern; Hertz Griechenland nennt beispielsweise einen möglichen Zeitraum von bis zu 14 Tagen.

Typische Zusatzkosten, die man leicht übersieht

Neben Versicherung und Kaution gibt es noch einige kleinere Punkte, aus denen sich am Ende zusätzliche Kosten ergeben können.

Ein Kindersitz kann extra kosten und sollte besonders in der Hochsaison rechtzeitig reserviert werden. Ein zusätzlicher Fahrer kann kostenpflichtig sein, ebenso eine Einwegmiete mit Rückgabe an einem anderen Ort. Auch verspätete Rückgabe, außergewöhnlich starke Verschmutzung oder fehlender Treibstoff können verrechnet werden. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass selbst bei scheinbar kleinen Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer je nach Bedingungen ein zusätzlicher Miettag anfallen kann.

Auch Verkehrsverstöße verschwinden nicht dadurch, dass man längst wieder in Österreich ist. Vermieter können für die Bearbeitung von Strafmandaten zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld eine Verwaltungsgebühr verrechnen; entsprechende Regelungen finden sich beispielsweise auch in den aktuellen griechischen Hertz-Bedingungen.

Ein Blick in die Preisliste der Zusatzgebühren ist deshalb meistens spannender, als man zunächst vermuten würde.

Lokalvermieter oder internationale Kette?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.

Welcher ist der Beste?
Welcher ist der Beste?

In Griechenland existieren zahlreiche kleine lokale Autovermieter, von denen viele seit Jahren hervorragend arbeiten und teilweise ausgesprochen unkomplizierte Mietbedingungen anbieten. Gerade auf Inseln kann der lokale Vermieter außerdem einen großen Vorteil haben: Er kennt die Gegend, bringt das Fahrzeug vielleicht direkt zur Unterkunft und ist bei Problemen schnell erreichbar.

Internationale Anbieter punkten wiederum häufig mit einheitlicheren Abläufen, größeren Fahrzeugflotten und Niederlassungsnetzen. Entscheidend ist weniger die Größe des Unternehmens als die Frage, ob die Bedingungen klar und nachvollziehbar sind.

  • Wie hoch ist die Kaution?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Was ist nicht versichert?
  • Welche Karte wird akzeptiert?
  • Darf das Fahrzeug auf eine Fähre?
  • Was passiert bei einer Panne?

Sind diese Fragen eindeutig beantwortet, ist das meistens ein wesentlich besseres Zeichen als ein besonders spektakulärer Rabattbanner.

Der billigste Mietwagen ist nicht automatisch der günstigste

Am Ende lässt sich eine gute Mietwagenbuchung auf einen relativ einfachen Grundsatz reduzieren: Man sollte vorher wissen, welches finanzielle Risiko man übernimmt. 

Ein etwas teureres Angebot mit klaren Bedingungen, vernünftigem Versicherungsschutz und geringem beziehungsweise keinem Selbstbehalt kann wesentlich entspannter sein als das absolute Schnäppchen, bei dem am Urlaubsort erst noch Versicherungen, Zusatzfahrer und Gebühren dazukommen. Wer vor der Reise den Versicherungsschutz prüft, die Kaution kennt und die richtige Karte dabeihat, bei der Übernahme vorhandene Schäden dokumentiert und sich an die Mietbedingungen hält, hat bereits die meisten klassischen Probleme vermieden. 

Danach kann man sich auf das konzentrieren, weshalb man das Auto eigentlich gemietet hat: morgens ohne Fahrplan losfahren, irgendwo von der Hauptstraße abbiegen und am Nachmittag an einem Strand landen, den man ohne Mietwagen wahrscheinlich nie gesehen hätte.

Und genau dafür lohnt sich ein Auto in Griechenland.


Stand der rechtlichen und mietvertraglichen Hinweise: September 2026. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Vermieter, Tarif, Fahrzeugklasse und Station und können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind deshalb immer die konkreten Miet- und Versicherungsbedingungen der jeweiligen Buchung.